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   VGH Bayern, 05.08.2019 - 7 CE 19.1119   

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https://dejure.org/2019,24962
VGH Bayern, 05.08.2019 - 7 CE 19.1119 (https://dejure.org/2019,24962)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.2019 - 7 CE 19.1119 (https://dejure.org/2019,24962)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 2019 - 7 CE 19.1119 (https://dejure.org/2019,24962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 5 Abs. 1; VwGO § 123
    Fehlende Eilbedürftigkeit für presserechtlichen Auskunftsanspruch

  • rewis.io

    Fehlende Eilbedürftigkeit für presserechtlichen Auskunftsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 ; VwGO § 123
    Presserechtliches Auskunftsersuchen; Europawahl 2019; keine Dringlichkeit

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Presserechtliche Auskünfte über die im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geförderten Projekte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 7 CE 19.1119
    Allerdings genügt es in diesem Zusammenhang, wenn Eilrechtsschutz nur gewährt wird, wo ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (so BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - Rn. 29, 30 unter Berufung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, B.v. 13.8.2014 - 7 CE 04.1601 - jeweils juris; vgl. auch VG Köln, B.v. 27.8.2009 - 6 L 918/09 - juris); der Erlass einer einstweiligen Anordnung mithin notwendig ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden.

    Damit die Presse ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion wahrnehmen kann, dürfen zwar insbesondere auch hinsichtlich der Aktualität einer Berichterstattung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG, B.v. 8.9.2014 a.a.O. Rn. 30).

    Wenn der Antragsteller jedoch Auskünfte über solche zurückliegenden Vorgänge verlangt, so obliegt es ihm, näher dazu vorzutragen, warum er für die jetzige Berichterstattungsabsicht sogleich Einsicht in diese Dokumente benötigt und warum diese Berichterstattung ohne diese Dokumente in nicht hinzunehmender Weise erschwert wird (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 13.08.2004 - 7 CE 04.1601

    Informationsanspruch der Presse zu nichtöffentlich beratenen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 7 CE 19.1119
    Allerdings genügt es in diesem Zusammenhang, wenn Eilrechtsschutz nur gewährt wird, wo ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (so BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - Rn. 29, 30 unter Berufung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, B.v. 13.8.2014 - 7 CE 04.1601 - jeweils juris; vgl. auch VG Köln, B.v. 27.8.2009 - 6 L 918/09 - juris); der Erlass einer einstweiligen Anordnung mithin notwendig ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden.
  • VGH Bayern, 24.01.2017 - 7 CE 16.2056

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch im Eilverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 7 CE 19.1119
    In einem solchen Fall sind erhöhte Anforderungen an die Darlegung sowohl des geltend gemachten Anordnungsgrunds als auch des Anordnungsanspruchs zu stellen (stRspr vgl. z. B. BayVGH, B.v. 17.2.2014 - 7 CE 13.2514; BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 7 CE 16.2056 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 17.02.2014 - 7 CE 13.2514

    Antrag auf Verpflichtung zur Auskunftserteilung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 7 CE 19.1119
    In einem solchen Fall sind erhöhte Anforderungen an die Darlegung sowohl des geltend gemachten Anordnungsgrunds als auch des Anordnungsanspruchs zu stellen (stRspr vgl. z. B. BayVGH, B.v. 17.2.2014 - 7 CE 13.2514; BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 7 CE 16.2056 - jeweils juris).
  • VG Köln, 27.08.2009 - 6 L 918/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Auskunft bzgl. Vermietung Gelände Berlin-Tempelhof

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 7 CE 19.1119
    Allerdings genügt es in diesem Zusammenhang, wenn Eilrechtsschutz nur gewährt wird, wo ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (so BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - Rn. 29, 30 unter Berufung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, B.v. 13.8.2014 - 7 CE 04.1601 - jeweils juris; vgl. auch VG Köln, B.v. 27.8.2009 - 6 L 918/09 - juris); der Erlass einer einstweiligen Anordnung mithin notwendig ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden.
  • VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 14 E 20.00435

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen einen Bürgermeister

    Daher können grundsätzlich ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug nicht bereits deshalb verneint werden, weil die Berichterstattung nicht auf unaufschiebbare Berichte wie die Aufdeckung von schweren Rechtsbrüchen staatlicher Entscheidungen zielt und sie im Übrigen auch später möglich bleibt (BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 7 CE 19.1119 - juris Rn. 17).
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